lic. iur. Wolfgang Seger

“Kuscheljustiz”?: Strafbefehl, Busse – neues Strafprozessrecht 2011

Für den Grossteil der straffällig gewordenen Menschen entfällt das Erscheinen vor Gericht: Sie erhalten ihr Urteil als Busse oder als Strafbefehl.Das neue Strafrecht hat zweifellos einige Mängel. Kritiker monieren, dass auch das bis 2011 schweizweit umgesetzte Strafprozessrecht zu mehr “Kuscheljustiz” führen würde. Denn mit seiner Einführung wird der überwiegende Teil aller Straffälle von der Staatsanwaltschaft mittels einer Busse oder per Strafbefehl abgeschlossen, es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung mehr. Das sogenannte Strafbefehlsverfahren wird schweizweit ausgedehnt. Sanktionen, welche eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten umfassen, können per Strafbefehl erledigt werden, sofern die Täterschaft geständig ist oder keine Zweifel an der Täterschaft bestehen.

Beispiel Kanton St. Gallen: St. Gallen erhöhte das Limit für das Strafbefehlsverfahren in den vergangenen Jahren schrittweise auf sechs Monate. Der Anteil jener Strafen, welche von einem Gericht ausgefällt wurden, sank von ca. sechs Prozent in den 90-er Jahren auf 1,5 Prozent im Jahre 2008.

Nationalrat Pirmin Bischof will mittels eines parlamentarischen Vorstosses verhindern, dass bei Gewaltdelikten zu viele Täter an einer Gerichtsverhandlung vorbeikommen. Auch für Niklaus Oberholzer, Präsident des Kantonsgerichts St. Gallen, ist der Verzicht auf eine Verhandlung nicht der richtige Weg. Er äussert die Ansicht, dass man gerade bei Leuten, welche am Beginn einer kriminellen Karriere stehen und die nicht vorbestraft sind, durch den Akt der Verhandlung etwas bewirken könne. Einen Brief könne man lesen, weglegen und dann verdrängen. Bei einer Verhandlung sitze die Täterschaft jedoch einer konkreten Autoritätsperson gegenüber, welche das Urteil mündlich verkündet und auch deutlich formuliert, dass ein solches Verhalten von der Gesellschaft nicht akzeptiert wird.

Grund für die einheitliche Einführung des Strafbefehlsverfahrens ist die Rationalisierung in der Justiz über die vergangenen zehn Jahre hinweg. Man wollte das Strafverfahren vereinfachen und gerade für kleinere Straftaten den Aufwand für den Justizapparat minimieren. Wie diese Massnahme nun die Statistiken beeinflusst und ob sie die Hemmschwelle für Straftaten verändern, wird sich in Zukunft erweisen.

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